Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.
Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.
Achtung: Dieser Artikel unterliegt nicht dem aktuellen Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk!!
ACHTUNG - KEIN VERSAND - NUR ABHOLUNG
Dieser Artikel wird nicht versendet und kann nur in unserem Ladengeschäft abgeholt werden.
Kein Versand von:
- Pyrotechnischer Munition
- Signalmunition
- Knall- & Platzpatronen
- Reizstoff- & Gaspatronen (Pfeffer & CS)
- Munition
- Schwarz- & NC-Pulver
- Zündhüttchen
Großmengen werden per Gefahrgutspedition nach Absprache versendet. Bitte kontaktieren sie uns.
Unterliegt nicht dem Verkaufsverbot :
Die Pyrotechnische Munition ist in Deutschland nach dem deutschen WaffenG zugelassen, so dass es sich um Munition i.S.d. WaffenG handelt. Die Einschränkungen durch das "Verkaufsverbot für Feuerwerk" betreffen ausschließlich Gegenstände mit einer Zulassung nach dem SprengG, insbesondere das übliche Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Für diese Gegenstände wird durch eine Ergänzung in §22 der 1. SprengV der eigentlich zulässige Abgabezeitraum (letzte 3 Werktage) für 2020 aufgehoben. Unsere pyrotechnische Munition ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen!
Pyrotechnische- Munition die der Klasse BAM PM1 zugeordnet sind, dürfen ganzjährig mit Signal- oder Schreckschusswaffen verschossen werden. Ganzjährig ist das Verwenden, der Erwerb und der Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
1.4
Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Wichtiger Herstellerhinweis:
Die Signaleffekte dürfen nur aus zugelassenen Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB Zeichen unter Verwendung von Platzpatronen der Kaliber 6mm Flobert, 8mm Knall oder .315 Knall in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden. Die Signaleffekte dürfen auch aus den zugelassenen Waffen in den Kalibern 9mm PA Knall und 9mm R in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden, wenn die PTB Prüfnummer auf dem Abschussbecher (Zusatzlauf) und die PTB Prüfnummern auf den Schreckschuss- oder Signalwaffen übereinstimmen.
Gebrauchsanweisung:
Mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende zuerst in den stets gereinigten Abschussbecher (Zusatzlauf) einführen. Waffe beim Schießen senkrecht nach oben über den Kopf halten. Auf freies Schussfeld achten und ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten halten. Waffe niemals auf Menschen oder Tieren richten!!! Nur im Freien verwenden!!! Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung erlaubt. Trocken lagern und vor Feuchtigkeit schützen. ACHTUNG: Für das Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine Schießerlaubnis erforderlich.
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.