Pyrotechnische Gegenstände Kategorie P1 & T1

Technisches Feuerwerk ist die Bezeichnung für pyrotechnische Gegenstände, die für die Erzeugung von Showeffekten, sowie für andere technische Anwendungen, wie zum Beispiel im Modellbau, in Airbags und pyrotechnischen Gurtstraffern, oder zur Erzeugung von Warn- und Notsignalen gedacht sind. Sie werden in Deutschland in die Kategorien T1/P1 und T2/P2 unterteilt. 

 

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse P1

In der Kategorie P1 sind sonstige pyrotechnische Gegenstände eingestuft, die kein Feuerwerk sind. Dort finden sich z.B. Schallerzeuger, Luftheuler und BKS (Blitzknallschallerzeuger). Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 dürfen NICHT als Feuerwerkskörper (für Unterhaltungszwecke) verwendet werden, sondern ausschließlich gemäß ihrem jeweiligen technischen Zweck

 

  • Gegenstände der Kategorie P1 sind ganzjährig für volljährige Personen freigegeben. (Frei ab 18 Jahre)
  • Auch Notsignale können in der Kategorie P1 eingeordnet sein.
  • Hinweis für Inhaber einer Erlaubnis: Die Verwendung von Kategorie P1 muss ganzjährig angezeigt werden! Somit erfordert die Verwendung in der Regel eine behördliche Genehmigung, insbesondere für öffentliche Veranstaltungen.

 

Technisches Feuerwerk der Klasse T1

In der Kategorie T1 sind sonstige pyrotechnische Gegenstände eingestuft, die kein Feuerwerk sind. Dort finden sich z.B. Rauchbomben, Rauchgranaten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 dürfen NICHT als Feuerwerkskörper (für Unterhaltungszwecke) verwendet werden, sondern ausschließlich gemäß ihrem jeweiligen technischen Zweck

 

  •     Gegenstände der Kategorie T1 sind ganzjährig für volljährige Personen freigegeben. (Frei ab 18 Jahre)
  •     Hinweis für Inhaber einer Erlaubnis: Die Verwendung von Kategorie T1 muss ganzjährig angezeigt werden! Somit erfordert die Verwendung in der Regel eine behördliche Genehmigung, insbesondere für öffentliche Veranstaltungen.

 

Allgemein:

Es gibt in Deutschland die Kategorien T1 und T2 für Bühnen- bzw. Theaterpyrotechnik und die Kategorien P1 und P2 für sonstige technische Zwecke.Technisches Feuerwerk der Kategorie T1 und P1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden.Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Absatz 3 1. SprengV). Für technisches Feuerwerk der Kategorie T2/P2 ist für den Erwerb im gewerblichen Bereich ein Erlaubnisschein nach §7 und für den nicht gewerblichen Bereich eine Erlaubnis nach §27 SprengG erforderlich.Die maximale Nettoexplosivstoffmasse für Gegenstände der Kategorie T1 beträgt 500 g.


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