Gebrauchtwaffe
Schreckschussrevolver, RÖHM RG 77 22Knall,
Selten und in gutem Zustand. Ein Kratzer in der Brünierung über dem linken Griff.
Der ideale Signalgeber, kompakt aber mit Feuerkraft.
Technische Daten:
Kaliber: 22Knall
Abzug: Singel- / Double-action
Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.
Achtung: Dieser Artikel unterliegt nicht dem aktuellen Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk!!
Unterliegt nicht dem Verkaufsverbot :
Die Pyrotechnische Munition ist in Deutschland nach dem deutschen WaffenG zugelassen, so dass es sich um Munition i.S.d. WaffenG handelt. Die Einschränkungen durch das "Verkaufsverbot für Feuerwerk" betreffen ausschließlich Gegenstände mit einer Zulassung nach dem SprengG, insbesondere das übliche Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Für diese Gegenstände wird durch eine Ergänzung in §22 der 1. SprengV der eigentlich zulässige Abgabezeitraum (letzte 3 Werktage) für 2020 aufgehoben. Unsere pyrotechnische Munition ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen!
Pyrotechnische- Munition die der Klasse BAM PM1 zugeordnet sind, dürfen ganzjährig mit Signal- oder Schreckschusswaffen verschossen werden. Ganzjährig ist das Verwenden, der Erwerb und der Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.