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Schreckschussrevolver Colt Detective Special, 9mm R.K., schwarz

Artikel-Nr.: 344.02.46

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Schreckschussrevolver Colt Detective Special, 9mm R.K., schwarz

Wer Colt hört, denkt an Revolver. Doch wie wurde dieser Name zum Gattungsbegriff? Angefangen hat alles im Jahre 1836. Damals brachte Samuel Colt seinen ersten Revolver auf den Markt und hatte mit seiner Konstruktion die Waffenentwicklung revolutioniert. Sie spüren etwas von dieser Faszination, wenn sie unseren absolut authentischen Nachbau im traditionellen Revolverkaliber 9 mm R.K. in den Händen halten. Mit der Colt Detective Special besitzen Sie ein Stück Waffengeschichte. Auch die 6 Schuss fassende Trommel ist eine Hommage an die Vergangenheit: Als im Wilden Westen noch scharf geschossen wurde, kam es oft genug auf die eine Kugel mehr an!

 

Technische Daten

Kaliber: 9mm R.K.

Trommelkapazität: 6 Schuss

Abzug: Singel- / Double-Action

Sicherung: Fallsicherung

Länge: 175mm

Gewicht: 610g

Holster-Typ: A, C

 

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Pyrotechnische- Munition die der Klasse BAM PM1 zugeordnet sind, dürfen ganzjährig mit Signal- oder Schreckschusswaffen verschossen werden. Ganzjährig ist das Verwenden, der Erwerb und der Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.

 

1.4

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Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
 


Wichtiger Herstellerhinweis:
Die Signaleffekte dürfen nur aus zugelassenen Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB Zeichen unter Verwendung von Platzpatronen der Kaliber 6mm Flobert, 8mm Knall oder .315 Knall in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden. Die Signaleffekte dürfen auch aus den zugelassenen Waffen in den Kalibern 9mm PA Knall und 9mm R in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden, wenn die PTB Prüfnummer auf dem Abschussbecher (Zusatzlauf) und die PTB Prüfnummern auf den Schreckschuss- oder Signalwaffen übereinstimmen.

 


Gebrauchsanweisung:
Mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende zuerst in den stets gereinigten Abschussbecher (Zusatzlauf) einführen. Waffe beim Schießen senkrecht nach oben über den Kopf halten. Auf freies Schussfeld achten und ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten halten. Waffe niemals auf Menschen oder Tieren richten!!! Nur im Freien verwenden!!! Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung erlaubt. Trocken lagern und vor Feuchtigkeit schützen. ACHTUNG: Für das Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine Schießerlaubnis erforderlich.

 


Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.

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